Rechtliches und Dokumentation.

Blogeintrag vom 26.04.2022

Gem. § 26 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)ist jeder Halter/jede Halterin dazu verpflichtet, die Tierhaltung, unabhängig von ihrer Bestandsgröße, anzuzeigen. Dies muss bevor mit der Tierhaltung begonnen wird geschehen. In der Regel ist hier das zuständige Veterinäramt der Ansprechpartner. Weiterhin ist der Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Ob man die Tiere hobbymäßig oder gewerblich hält ist hier übrigens unerheblich. Die Pflicht zur Anmeldung bei der Tierseuchenkasse betrifft übrigens nicht nur Hühner oder anderes Geflügel, sondern beispielsweise auch Pferde, Schafe, Ziegen und Schweine. 

Warum muss ich meine Tiere melden?Ganz einfach, um im Falle eines Tierseuchen-Ausbruchs die Rückverfolgbarkeit der Tiere sicherstellen zu können. 

Auch das Tierschutzgesetz und die Geflügelpest-Verordnung sind einzuhalten. In letzter ist beispielweise die Pflicht zur Impfung der Tiere gegen Newcastle geregelt. Die Newcastle-Impfung wird alle drei Monate durchgeführt und der Tierhalter erhält vom Tierarzt einen Nachweis über die Impfung, welcher aufzubewahren ist.

Praktisch sind hier, die in Geflügelzuchtvereinen angebotenen Sammelimpfungen, da sie viel günstiger sind, als wenn man mit 20 Hühnern zu einem Tierarzt geht und jedes Huhn einzeln impfen lässt. Die Regelungen hierzu findet man im § 7 der Geflügelpestverordnung. Ist man sich nicht sicher, welche Impfungen noch notwendig sind, sollte man mit einem Tierarzt oder dem Veterinäramt in Kontakt treten. 

Auch über Behördliche Anordnungen, wie beispielsweise die Aufstallungspflicht bei der Vogelgrippe, sollte sich jeder Geflügelhalter informieren.

Auszug aus dem Tierbestandsbuch

Besonders sinnvoll, und meines Wissens nach in einigen Bundesländern auch Pflicht, ist das Führen eines Tierbestandsbuches. Ich führe meins schon seitdem ich Hühner halte und kann so auch Fragen zu Tieren beantworten, die ich zum Beispiel vor einigen Jahren abgeben habe. Mein Tierbestandsbuch ist Teil meiner Zuchtunterlagen, in welchen ich auch meine Einnahmen und Ausgaben aufliste und eine Bestellliste für BE führe. Als Anlage zum Bestandsbuch führe ich eine Brutdokumentation. Ich finde, dass es als Züchter nicht zur interessant, sondern auch wichtig ist, seinen Bestand über die Jahre zu analysieren um in der Zucht voran zu kommen. Im Tierbestandsbuch notiere ich den Schlupftag, den Namen, die Rasse, das Geschlecht, die Abstammung, den letzten Impftermin sowie Abgänge und Käufer.

Auszug aus der Brutdokumentation
Anlage zur Brutdokumentation

In die Brutdokumentation trage ich ein wieviele Bruteier in den Brüter kommen und dokumentiere den Verlauf der Brut sowie die geschlüpften Küken. In der Anlage zur Brutdokumentation Liste ich jedes Brutei einzeln auf und markiere mir Abgänge und den Grund des Abgangs.

Für mich sind diese Dokumentationen wichtig um den Überblick zu behalten und im Falle von Fragen oder einer auftretenden Krankheit meinem Bestand bei den Behörden nachweisen zu können.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s