Muss man seine Hühner impfen?

Die Frage ob es einen Impfzwang für Hühner gibt und wie das Impfen abläuft erreicht mich zurzeit ziemlich oft. Daher geht es heute speziell um dieses Thema.

Der gemäß § 3 TierGesG zur Vorbeugung vor Tierseuchen und deren Bekämpfung verpflichtete Tierhalter hat im Rahmen des § 3 Nr. 3 TierGesG Vorbereitungen zur Umsetzung von behördlich angeordneten Tötungsmaßnahmen für den Tierseuchenfall zu treffen. Für den Freistaat Sachsen besteht eine Tierseuchenkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts.
Wer ist die Tierseuchenkasse und welche Aufgaben übernimmt sie?
Die Tierseuchenkasse leistet Entschädigungen für die Tierverluste nach den Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes, nach den Vorschriften des (in meinem Bundesland) Sächsisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz und erstattet die Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG.
Sie kann Beihilfen für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen, bei Schäden gewähren, die durch Tierseuchen und andere Tierkrankheiten entstehen, sowie für Maßnahmen aus Monitoringprogrammen und aus Tiergesundheitsprogrammen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge von den Tierhaltern, diese betragen in Sachsen bei Geflügelhaltung min. 5,20 €. Die Tierseuchenkasse unterhält Tiergesundheitsdienste zum Beispiel einen Geflügelgesundheitsdienst.

Was tun, wenn die Vermutung besteht eine anzeigepflichtige Krankheit im Hühnerstall zu haben?
Am besten erst einmal den Tierarzt verständigen und das überprüfen lassen, sollte es sich um eine anzeigepflichtige Krankheit handeln, ist unverzüglich die zuständige Behörde (Tierseuchenkasse) zu verständigen. Im Gegenzug kann der Tierhalter Entschädigungen für Tierverluste im Tierseuchenfall und Beihilfen bei Abklärung bestimmter Erkrankungen (lt. Leistungssatzung) erhalten. Diese gibt dann weitere Handlungen vor. Der Antrag auf Entschädigung und auf Kostenerstattung gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG ist vom Entschädigungsberechtigten schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. In Sachsen regelt das Verfahren der § 25 SächsAGTierGesG.

Gemäß § 2 Geflügelpest VO hat jeder Geflügelhalter ein Bestandsregister zu führen, welches im Falle einer Kontrolle vorzulegen ist. Dort müssen alle Zu-und Abgänge (Zukäufe, Schenkungen, Verkäufe, Verendungen usw.) eingetragen werden. Ich führe mein Bestandsregister digital und habe unter Downloads https://landhuhngarten.com/literatur-hilfsmittel/ eine Dateivorlage „Vorlage Zuchtassistent“ eingestellt die kostenlos genutzt werden kann.

Und wie sieht das nun mit der Impfpflicht aus?
Für Hühner gilt eine generelle Impfpdlicht gem. der Geflügelpest-Verordnung. Alle Hühner müssen regelmäßig gegen die Newcastle Krankheit (ND) geimpft werden. Die Impfbescheinigungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden und sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Hühner durch einen fachkundigen Tierarzt impfen zu lassen.
Die Impfung mit Lebendimpfstoff über das Trinkwasser beispielweise, hier beträgt der Impfschutz 6 Wochen. Daraus folgt, dass diese Gesamtbestandsimpfung im Abstand von max. 6 Wochen erfolgen muss oder ein Nachweis eines ausreichenden Titers bei längeren Impfabständen vorliegt. Ein Titer ist ein Maß für die Immunität des Körpers gegen eine bestimmte Krankheit nach einer vorausgegangenen Impfung. Es wird hierfür die Konzentration der im Blut vorhandenen Antikörper gegen den jeweiligen Erreger gemessen.

Weiterhin gibt es die Nadelimpfung, welche laut Hersteller einen Impfschutz von 12 Monaten gewährt. Jedes Huhn bekommt hierbei eine Spritze. Diese Impfmethode ist ziemlich teuer.

Darüber hinaus ist eine Grundimmunisierung von Jungtieren gegen Newcastle vorgeschrieben. Hierbei werden die Küken im Alter von möglichst nicht älter als 3 Tagen, einzeln durch eine Spritze geimpft. Eine zweite Impfung erfolgt mindestens 21 Tage vor Beginn der Ausstellungen.

Natürlich besteht für jeden Hühnerhalter auch die Möglichkeit die Hühner gegen weitere Krankheit wie z. B. Marek impfen zu lassen.

Mein Tierarzt verwendet Nobilis Ma5 + Clone 30-MSD . Klinisch erkrankte oder geschwächte Tiere und solche mit starkem Parasitenbefall sind von der Impfung auszuschließen. Intensität und Dauer der Impfreaktion ist wesentlich abhängig vom Immunstatus sowie dem Allgemeinzustand der Tiere zum Zeitpunkt der Impfung.
Latente Infektionen z. B. mit dem Virus der Infektiösen Bursitis (Gumboro), mit E. coli oder Mycoplasmen können zu verstärkten Impfreaktionen führen. Um Wirksamkeitsverluste zu vermeiden, sind die zur Impfung verwendeten Instrumente und Geräte bzw. Trinkwassergefäße und –leitungen vor Gebrauch gründlich zu säubern und sollten frei sein von Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückständen. Eine Wartezeit besteht bei diesem Impfstoff nicht, die Eier und das Fleisch können unbedenklich verwertet werden.

Und da man ja nie auslernt, möchte ich gerne noch berichten was mir eine Freundin erzählt hat. Bei meiner Freundin wird im örtlichen Geflügelzuchtverein vierteljährlich eine Impfschulung für neue Mitglieder, aber auch die „Alten Hasen“ durchgeführt. Ich finde das ist eine tolle Sache und sollte überall umgesetzt werden!
Jedenfalls wurde bei der Schulung auch gesagt, dass man den Hühnern mindestens 2 Wochen vor der Impfung keine Bierhefe mehr geben soll, da diese die Darmflora des Huhns so verändert das der Impfstoff nicht richtig aufgenommen werden kann. Gerade in der Mauserzeit gut zu wissen.

Ich hoffe mit diesem Beitrag ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht zu haben und helfe bei Fragen sehr gerne.


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